Fragen und Antworten
Was heißt eine 24-Stunden-Betreuung?
In einer 24h-Betreuung wohnt die Pflegekraft bei der zu betreuenden Person und übernimmt alle anfallenden hauswirtschaftlichen Aufgaben. Darüber hinaus gibt sie Hilfestellung bei der Körperpflege und im sozialen Umfeld z.B. Begleitung bei Arztbesuchen, Spaziergängen und ähnlichen Unternehmungen.
Individuelle Bedürfnisse fragen wir mit Hilfe unseres Betreuungsfragebogen ab – hier können Sie Ihre Anforderungen genau beschreiben.
Ersetzt die 24-Stunden-Betreuung einen medizinischen Pflegedienst?
Nein, die vermittelten Betreuungskräfte sind nicht gleichzustellen mit einem medizinischen Pflegedienst. Es darf von den Hauswirtschafts- bzw. Betreuungskräften grundsätzlich keine medizinische Behandlungspflege durchgeführt werden.
Was bedeutet die Betreuung finanziell für Sie?
Grundlage sind die gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. Pflegestufe und Förderung bei Demenz: Sie erhalten hier eine Übersicht und wir helfen weiter, wenn Sie eine Frage haben.
Die Kosten rund um die betreuende Person: Das entsendete Personal wohnt in Ihrem Haushalt, um stets helfend einwirken zu können. Dabei sind Kost und Unterbringung für das Personal frei.
- Ein Gesamtpreis oder Tagessatz – einfach und klar. Er enthält alle Kosten. Er richtet sich nach dem notwendigen und gewünschten Hilfsumfang und nach der sprachlichen Qualifizierung der Betreuungskraft.
- Die monatlichen Kosten für eine osteuropäische (EU) Haushaltshilfe, Betreuungskraft aus Polen, der Slowakei oder Rumänien liegen zwischen 2400,00Euro und 3500,00Euro
Nutzen Sie den Betreuungsfragebogen, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot machen können, das zu Ihnen und dem zu Betreuenden passt.
Pflegegrad
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad drück aus in welchem Maße eine Person pflegebedürftig ist. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird bemessen an den noch vorhandenen Fähigkeiten und der Selbstständigkeit der betroffenen Person. Der Pflegegrad ist ausschlaggebend für den Anspruch auf Leistungen der Pflegegasse.
Welche Pflegegrade gibt es?
Es wird unterschieden in 5 Pflegegraden.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Wie wird ein Pflegegrad bestimmt?
Der Pflegegrad wird im Rahmen eine Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ermittelt. Hierbei wird geprüft, wie selbstständig eine Person in verschiedenen Aktivitätsbereichen (sogenannten Modulen) ist bzw. welche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen und ob personelle Hilfe notwendig ist. Für jedes der Module werden dabei Punkte vergeben und daraus der Pflegegrad berechnet.
Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 1
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
Pflegegeld | kein Anspruch |
Pflegesachleistungen | kein Anspruch |
Tages- und Nachtpflege | kein Anspruch |
Kurzzeitpflege | kein Anspruch |
Verhinderungspflege | kein Anspruch |
Vollstationäre Pflege | kein Anspruch |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 40 Euro/Monat |
Hausnotruf | 25,50 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |
Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 2
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
Pflegegeld | 316 Euro/Monat |
Pflegesachleistung | 724 Euro/Monat |
Tages- und Nachtpflege | 689 Euro/Monat |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro/Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro/Jahr |
Vollstationäre Pflege | 770 Euro/Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 40 Euro/Monat |
Hausnotruf | 25,50 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |
Überblick zu den Geld- und Sachleistungen bei Pflegegrad 3
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
Pflegegeld | 545 Euro/Monat |
Pflegesachleistung | 1.363 Euro/Monat |
Tages- und Nachtpflege | 1.298 Euro/Monat |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro/Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro/Jahr |
Vollstationäre Pflege | 1.262 Euro/Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 40 Euro/Monat |
Hausnotruf | 25,50 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |
Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 4
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
Pflegegeld | 728 Euro/Monat |
Pflegesachleistung | 1.693 Euro/Monat |
Tages- und Nachtpflege | 1.612 Euro/Monat |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro/Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro/Jahr |
Vollstationäre Pflege | 1.775 Euro/Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 40 Euro/Monat |
Hausnotruf | 25,50 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |
Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 5
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
Pflegegeld | 901 Euro/Monat |
Pflegesachleistung | 2.095 Euro/Monat |
Tages- und Nachtpflege | 1.995 Euro/Monat |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro/Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro/Jahr |
Vollstationäre Pflege | 2.005 Euro/Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 40 Euro/Monat |
Hausnotruf | 25,50 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |
Können wir auch eine Kurzzeitbetreuung erhalten?
Ja, natürlich. Sie funktioniert genauso wie eine langfristige Betreuung, allerdings werden An- und Abreise mit 250,00 Euro zusätzlich berechnet.
Ist die Betreuungskraft 24 Stunden anwesend?
Durch die Versorgung und Unterbringung vor Ort ist die Kraft Tag und Nacht (Arbeitszeit nach geltendem Recht) ansprechbar.
Wie sehen die Rahmenbedingungen für die Betreuungskraft aus?
Sie benötigt ein eigenes Zimmer mit einem Bett & Bettwäsche, Handtücher sowie einen Kleiderschrank und einen Tisch. Die Mitbenutzung des Bades muss gewährleistet sein. Kost und Logis sind frei. Der Betreuungskraft sollte 1 bis 2 Mal pro Woche die Möglichkeit eingeräumt werden, für etwa 10-15 Minuten, mit der Familie im Heimatland zu telefonieren. Einige Betreuungskräfte nutzen das Internet zur Kommunikation mit ihren Angehörigen im Heimatland. Daher wäre ein Internetanschluss schön, ist jedoch keine Voraussetzung.
Wie gestaltet sich die Arbeitszeit?
Sie richtet sich nach dem Betreuungsaufwand und kann individuell vereinbart werden. Bei entsendetem, angestelltem Personal, gilt das Arbeitszeitgesetz des Staates, in welchem die Tätigkeit ausgeführt wird.
Wie ist die rechtliche Lage im Bezug auf die Beschäftigung von osteuropäischen Betreuungskräften?
Aufgrund der Dienstleistungsfreiheit (Entsendegesetz & Niederlassungsfreiheit in der EU) nach dem EU-Recht ist es unter bestimmten Voraussetzungen legal. Wichtig dabei: Die Betreuungskraft muss in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt sein und im Rahmen ihrer Firma dann auch entsendet werden (Nachweis E101-Entsendeformular bzw. seit dem 01.05.2010 das A1-Entsendeformular). Wir sorgen dafür, dass dies geschieht und keine Scheinselbständigkeit vorliegt.
Wann und wie erfolgt die Bezahlung?
Sie erhalten zum Ende des laufenden Monats eine Rechnung.
Wie sind die Kündigungsfristen?
Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage . Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Warum und wann ist ein Wechsel zwischen zwei oder drei Betreuungs-/Pflegekräften notwendig?
Der Betreuerwechsel richtet sich nach dem Betreuungsaufwand und den zeitlichen Möglichkeiten der Betreuer. In der Regel werden zwei Betreuungskräfte im Wechsel eingesetzt. Der Wechselrhythmus variiert von 4 Wochen bis zu 3 Monaten, abhängig von der Betreuungssituation.
Durch den Wechsel mit mehreren gleichen Personen haben Sie viele Vorteile:
- bessere Abwicklung von Notfällen (wird z. B. eine Betreuungskraft krank, haben wir immer eine weitere Person, welche sich mit der Situation auskennt und bei Bedarf einspringt)
- stärkere Motivation der Betreuungskräfte
- nicht ständig wechselnde Gesichter und damit bessere Vertrauensbildung
Die Betreuungskräfte kommen entweder mit dem Auto/Transferbus direkt zu Ihnen oder mit einem Reisebus, der Bahn oder dem Flugzeug zu einer größeren Stadt in der Nähe. Bei einer Anreise mit der Bahn, einem Reisebus oder dem Flugzeug sollten die Betreuungskräfte von Ihnen abgeholt werden. Der Wechsel ist meistens nahtlos. Oft ist es sinnvoll an einem Tag beide Betreuungskräfte vor Ort zu haben, um eine einwandfreie Übergabe zu vollziehen.
Selbstbestimmt zu Hause zu leben. Im Rahmen des Möglichen aktiv zu bleiben, sich dabei in Sicherheit zu wissen und nur soviel an Hilfe in Anspruch zu nehmen, wie dies gewünscht wird. Das ist für uns alltägliche, fordernde und beglückende Aufgabe.